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   OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08   

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https://dejure.org/2009,22582
OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08 (https://dejure.org/2009,22582)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2009 - 2 A 191/08 (https://dejure.org/2009,22582)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 2 A 191/08 (https://dejure.org/2009,22582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG a F § 15; GG Art 7 Abs. 4; SächsVerf Art 102 Abs. 4
    Privatschulfinanzierung, Berechnung der Personalkosten, verfassungsrechtliche Pflicht des Landesgesetzgebers zur Gewährung eines existenzsichernden Grundförderbetrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Regelstundenmaßes nach dem Verhältnis von Lehrkräften und Fachlehrern an öffentlichen Förderschulen für geistig Behinderte; Erheblichkeit der Tätigkeit von als Fachlehrer eingestuften Lehrern als Klassenleiter oder Angehörige der Schulleitung bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Regelstundenmaßes nach dem Verhältnis von Lehrkräften und Fachlehrern an öffentlichen Förderschulen für geistig Behinderte; Erheblichkeit der Tätigkeit von als Fachlehrer eingestuften Lehrern als Klassenleiter oder Angehörige der Schulleitung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 644/04

    Nichtigkeit, Förderschüler, Integrationsschüler, Schule in freier Trägerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08
    Die Berechnung sei nach den Vorgaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 24.1.2005 - 2 B 644/04 - vorgenommen worden, wobei der Schulleiter und der stellvertretende Schulleiter neu eingruppiert worden seien.

    Zu deren Begründung führt der Beklagte aus, bei der Neuberechnung der Personalkosten gemäß seinem Schriftsatz vom 10.12.2007 habe er die Vorgaben im Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24.1.2005 - 2 B 644/04 - umgesetzt.

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07

    Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde gegen §§ 15, 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08
    "Anspruch auf finanziellen Ausgleich" bedeutet in diesem Zusammenhang daher nicht Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, sondern lediglich die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers, privaten Ersatzschulen bei der Bewältigung der finanziellen Lasten Unterstützung zu leisten (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 25.10.1996, JbSächsOVG 4, 132, 134, 135, 136; Beschl. v. 19.7.2007 - Vf. 82-IV-07 [e. A.] -).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08
    Zu einer solchen Hilfe ist der Staat nur verpflichtet, wenn anderenfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.11.2004, BVerfGE 112, 74, 83/84, m. w. N. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 2 A 182/08

    Zur Berechnung des Sachkosten- und Personalkostenzuschusses für Förderschulen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08
    Der Personalkostenzuschuss ist nicht auf die Höhe der der Schule in freier Trägerschaft tatsächlich entstandenen Personalkosten begrenzt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurt. v. 10.6.2009 - 2 A 182/08 und 2 A 183/08 -).
  • OVG Sachsen, 20.06.2001 - 2 D 380/98

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08
    § 2 Abs. 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in Freier Trägerschaft vom 16.12.1997 - ZuschussVO 1997 - (SächsGVBl. S. 682), der Regelungen zur Bezuschussung von als Ersatzschulen genehmigten Förderschulen enthält, ist nicht anwendbar, weil der Senat die Vorschrift mit Normenkontrollurteil vom 20.6.2001 - 2 D 380/98 - (vgl. JbSächsOVG 9, 253) für nichtig erklärt hat.Bei der Ermittlung der Personalkosten entsprechender öffentlicher Förderschulen nach den für diese geltenden Bestimmungen ist auszugehen von der Zahl der die Förderschule für geistig Behinderte des Klägers im Zeitraum 1.8.2000 bis 31.7.2001 besuchenden Schüler.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09

    Mecklenburg-Vorpommern; Privatschulfinanzierung 2006

    Es ist nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.01.2005 - 2 B 644/05 - JURIS; Urt. v. 01.12.2009 - 2 A 191/08 - JURIS) zulässig, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die durchschnittlichen Aufwendungen für einen Angestellten der jeweiligen Tarifgruppe zugrunde zu legen.
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